Kontaktieren Sie uns gerne Tel. 04347 1021 | Besuchen Sie uns gerne auf LinkedIn
Kontaktieren Sie uns gerne Tel. 04347 1021 | Besuchen Sie uns gerne auf LinkedIn
Einige Menschen denken bereits frühzeitig darüber nach, wer im Falle eines Notfalls ihre Angelegenheiten regelt, sollten sie sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr selbst erledigen können. Das ist keine Frage des Alters. Zwar denkt man immer, dass nur ältere Menschen betroffen sind, wenn sie beispielsweise an einer Demenz erkranken und nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Doch medizinische Notfälle können in jedem Alter vorkommen und auch niemand ist vor unvorhersehbaren Ereignissen, vor allem Unfällen, geschützt. Daher ist die Frage nach Vorkehrungen für solche Fälle in jeder Altersstufe wichtig und sollte bedacht werden. Es ist empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, damit die Regelung der eigenen Bedürfnisse durch jemanden erfolgt, dem man sein volles Vertrauen schenkt. In der Kanzlei Finkeißen wird Herr Ulrich Finkeißen seine Mandanten in und um Kiel umfassend bezüglich dieser Thematik beraten.
Im Unterschied zu einer Generalvollmacht oder einer handelsrechtlichen Prokura entfaltet die Vorsorgevollmacht nicht sofort ihre Wirkung. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Das kann verschiedene Gründe haben, die meist auf Erkrankungen zurückführbar sind. Ein häufig auftretender Fall ist die Demenz. Erkrankt der Vollmachtgeber und ist daher nicht mehr in der Lage, seine Geschäfte zu führen, handelt der Bevollmächtigte an seiner Stelle. Denkbar ist ebenfalls, dass eine vorsorgende Vollmacht nur temporäre Wirksamkeit entfaltet. Das kann der Fall sein, wenn der Vollmachtgeber im Koma liegt, aber nach einer Zeit wieder vollständig genesen ist. Während dieser Zeit tritt die vorsorgende Vollmacht in Kraft. Ist der Vollmachtgeber erneut in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann er das sofort wieder tun.
Der Vorteil liegt darin, dass der Vollmachtgeber selbst entscheidet, wer in einer Notsituation seine Geschäfte führt. Innerhalb der Familie wird somit Streit vermieden, da der Vollmachtgeber selbst eine Klare Aussage bezüglich seiner Wünsche geäußert hat. Möchte er die Entscheidungsgewalt nicht nur einer Person überlassen, kann er regeln, dass mehrere Personen nur gemeinschaftlich entscheiden dürfen. Zudem wird vermieden, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt. Bezüglich der genauen Gestaltung werden die Kanzlei Finkeißen und Herr Ulrich Finkeißen jeden Klienten in und um Kiel umfänglich beraten und eine individuell angepasste Lösung erarbeiten. Zudem kann Herr Ulrich Finkeißen in seiner Eigenschaft als Notar die Dokumente beurkunden, um ihre Gültigkeit zu unterstreichen.
Bürozeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 13:00
Termine auch außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung möglich
Ulrich Finkeißen Rechtsanwalt & Notar Kanzlei § Finkeißen
Freeweid 11
24220 Flintbek
Notar: Eckernförde | Kronshagen | Plön | Preetz | Schilksee / Molfsee / Schierensee / Westensee / Bordesholm
Mietrecht: Bordesholm | Flintbek | Kiel | Molfsee | Preetz
Vorsorgevollmacht: Altenholz | Heikendorf | Kiel | Kronshagen | Rendsburg
Erbrecht:
Kiel