Kontaktieren Sie uns gerne  Tel. 04347 1021 | Besuchen Sie uns gerne auf LinkedIn

Ulrich Finkeißen

Notar 
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Notariat
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Finkeißen in Flintbek

Notar Kiel:

Rechtsgeschäfte und Vertragsentwürfe

Sie benötigen rechtliche oder notarielle Unterstützung? Unser Rechtsanwalt und Notar in der Nähe Kiels beurkundet und sichert Verträge oder andere wichtige Dokumente rechtlich ab. Der Notar unserer Kanzlei Finkeißen berät Sie und alle Beteiligten in Fragen des Erbrechts, Wohnungseigentumsrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts.


Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte müssen notariell beglaubigt werden. Dazu gehören: 


  • Grundstückskaufverträge 
  • Gesellschaftsgründungsverträge 
  • Erbverträge 
  • Testamente (optional) 


Beurkundungspflichtige Verträge können, müssen aber nicht zwangsläufig durch den Notar entworfen werden. Der Vertragsentwurf kann auch durch die Beteiligten selbst oder durch Rechtsanwälte erstellt werden. 

 

Unser Notar steht Ihnen auch gerne als Rechtsanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung und unterstützt Sie bei Vertragsgestaltungen und sonstigen Rechtsfragen.


Die Räumlichkeiten des Notars in Kiel.

Besonderheit der Notariellen Urkunde: Sofortige Vollstreckbarkeit

Eine Besonderheit der notariellen Urkunde besteht bei entsprechender Gestaltung in Deutschland und manchen anderen Ländern darin, dass die enthaltenen Ansprüche „sofort vollstreckbar“ sind.


Das heißt, dass die Ansprüche ohne vorheriges Klageverfahren durchgesetzt werden können. So kann etwa der Verkäufer eines Grundstückes seinen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises mittels staatlichen Zwanges (Gerichtsvollzieher etc.) durchsetzen, ohne zuvor den Käufer auf Zahlung verklagen zu müssen.


Als Notar und Rechtsanwalt berät Sie Herr Finkeißen, wie Sie mit einer notariellen Urkunde sofort Ihre Ansprüche durchsetzen können – ohne langwieriges Klageverfahren! 


Pflichten Ihres Notars: Umfassende Beratung und Betreuung

Ein Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er Ihren Willen urkundlich erfassen kann. Ohne triftigen Grund darf ein Notar keine Amtshandlung verweigern. 


Wegen der Unparteilichkeit und Neutralität des Notaramtes darf der Notar nicht in Angelegenheiten tätig werden, die ihn selbst betreffen. Dasselbe gilt auch für Angelegenheiten seiner nahen Verwandten. Ein deutscher Notar darf zwar grundsätzlich seinen Amtsbereich (in der Regel der Amtsgerichtsbezirk) für seine Amtshandlungen nicht verlassen, jeder kann aber zu einem Notar seiner Wahl gehen. 


Profitieren Sie von der unparteilichen Beratung unseres Notars. Lassen Sie sich bei der Wahl des für Sie passenden Notars von der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unterstützen! Die Notarauskunft der Bundesnotarkammer enthält alle aktiven Notare. Dort können Sie auch nach Sprachkompetenzen suchen. 


Vereinbaren Sie einen Termin, um eine umfassende Beratung und Betreuung bei all Ihren juristischen Anliegen zu erhalten!

Der gemütliche Wartebereich bei Ihrem zuverlässigen Notar in Kiel.

Umfassende Aufklärung und Belehrung durch unseren Notar

Die Aufklärung und Belehrung sind weitere Amtspflichten des Notars, bei deren Nichteinhaltung der Notar mit seinem gesamten Vermögen haftet. Er ist gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Höhe der Haftpflichtversicherung legt der Notar selbst fest; sie muss aber mindestens EUR 500.000 je Versicherungsfall betragen (§ 19a BNotO).


Vertrauen Sie auf die Expertise unseres Notars und stellen Sie sicher, dass Ihre Urkunden unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aufklärungspflichten erstellt werden. 


Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Er hat eine Urkundenrolle zu führen. Werden Gelder beim Notar hinterlegt, hat er hierfür spezielle Anderkonten einzurichten. Ein Anderkonto ist dazu bestimmt, hinterlegte Gelder (aus Kaufverträgen) ordnungsgemäß zu verwalten. Es darf aber nur verwandt werden, wenn ein besonderes Sicherungsinteresse besteht.


Vertretung des Notars

Ein großzügiger Eingang mit Anmeldung zur Kanzlei Finkeißen.

Ist unser Notar und Rechtsanwalt für einen bestimmten Zeitraum (Urlaub) verhindert, so wird für ihn im Regelfall von der Aufsichtsbehörde ein „Notarvertreter“ bestellt. Die Aufsichtsbehörde ist in der Regel der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. 


Ist eine Notarstelle unbesetzt (wegen Tod des Notars, Amtsniederlegung, Amtsenthebung oder Versetzung des Notars auf eine andere Notarstelle), so wird bis zur Neubesetzung der Stelle ein Notariatsverwalter (früher: „Notariatsverweser“) bestellt und tätig.

Ihr kompetenter Partner für rechtliche Absicherung 

Als Notar bietet Ihnen die Kanzlei Finkeißen umfassende Beratung und Beurkundung für alle Ihre rechtlichen Anliegen. Unser erfahrenes Team um den Fachanwalt und Notar Ulrich Finkeißen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Absicherung Ihrer Verträge, Immobilien oder Unternehmen geht. 


Von der Erstellung maßgeschneiderter Vertragsentwürfe über die notarielle Beurkundung bis hin zur Beratung in komplexen Rechtsfragen – auf unsere Expertise als Notar können Sie sich verlassen. 


Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Ihre rechtlichen Interessen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Notar und Rechtsanwalt und lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten! 


Share by: