Neuigkeiten der Kanzlei FinkeißenPublikationen
Rechtsfragen enden für uns nicht mit dem Einzelfall. In unserer Publikationsreihe greifen wir Themen auf, die uns in der täglichen Praxis begegnen. Dabei wird nicht nur die Bandbreite unserer Tätigkeit sichtbar – es geht auch und gerade um den rechtlichen Diskurs.
Uns ist es ein Anliegen, rechtlich relevante Themen nicht im stillen Kämmerlein zu bearbeiten. Die Auseinandersetzung mit der rechtlichen Praxis ist Ausdruck demokratischer Meinungsäußerung und Teil der Kontrolle des Rechtsstaats. Dabei darf und muss man kritisch nachfragen.
Die nachfolgenden Beiträge stammen sowohl aus der Feder von Rechtsanwalt & Notar Ulrich Finkeißen als auch von Herrn Fynn Lennard Thulke. Einige Texte wurden bereits veröffentlicht, andere entstammen der vertieften Auswertung konkreter Fallkonstellationen und werden hier erstmals zugänglich gemacht.
Einleitung zum Beitrag:
Die medizinisch‑psychologische Untersuchung (MPU) ist eines der
schärfsten Instrumente der Fahrerlaubnisbehörden: teuer, zeitinten
siv und oft entscheidend für Bildungs‑ und Berufschancen. In der
Praxis wird sie jedoch häufig wie eine bloße „Maßnahme der Sach
verhaltsaufklärung“ behandelt – mit der Folge, dass Rechtsschutz in
ein spätes Stadium verlagert wird. Anhand eines anonymisierten
Falls zeigt Fynn Lennard Thulke, wie eine kurze, jugendtypische Pro
bierphase ohne Verkehrsbezug zur Einstufung als „fortgeschrittene
Drogenproblematik“ mit 15‑monatiger CTU‑Abstinenzpflicht werden
kann.
Schwerpunkte des Beitrags:
• Anonymisierte Fallchronologie eines jugendlichen Fahrerlaub
nisbewerbers
• MPU‑Anordnung: bloße Vorbereitungshandlung oder Verwal
tungsakt?
• Effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG
• Verantwortungsdiffusion zwischen Behörde, Gutachtern und
Gerichten
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Einleitung zum Artikel:
Die Rückgabe der Mietkaution ist ein Dauerbrenner im Mietrecht – besonders, wenn Vermieter noch Forderungen wegen Schäden, Nutzungsentschädigung oder Betriebskosten geltend machen wollen, die bereits der kurzen Verjährung des § 548 BGB unterfallen können. Während der BGH für Barkautionen eine vermieterfreundliche Linie vorgibt, zeigt das AG Eckernförde, dass diese Überlegungen auf
Mietkautionsbürgschaften nicht übertragbar sind.
Schwerpunkte des Beitrags:
• Wohnraummietverhältnis mit Mietkautionsbürgschaft und anschließenderAufrechnung mit verjährungsnahen Forderungen
• Fälligkeit des Freigabeanspruchs, Prüfungsfrist des Vermieters und Bezug zur Betriebskostenabrechnung
• Aufrechnung: fehlende Gleichartigkeit von Freigabe‑ und Zahlungsansprüchen
• Zurückbehaltungsrecht und § 215 BGB bei verjährten Forderungen
• Barkaution vs. Bürgschaft: verjährungsbedingte Risiken für Mieter und Vermieter
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