Erbausschlagung

Die formelle Ablehnung eines Erbes, oft um Schulden des Erblassers nicht übernehmen zu müssen. Muss fristgerecht erfolgen.

Bitte füllen sie das Formular aus und senden sie es
über den Button „Senden“ unten ab!
Alternativ können sie den Bogen herunterladen.
Bitte schicken sie ihn dann ausgefüllt an uns zurück.

+49 4347 1021
info@ra-flintbek.de

    Datenerfassungsbogen Erbausschlagung

    1) Rückfragen (Kontakt)

    2) Verstorbene Person

    3) Erbschaftsausschlagung durch

    Abkömmling vorhanden?

    4) Wenn ja: Angaben zu Kind(ern)

    Wenn minderjährig

    5) Wenn minderjährig: zweiter Sorgeberechtigter

    Hinweis / Einwilligung