Adoption

Regelt die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Umfasst die Prüfung der Voraussetzungen sowie die notarielle Beurkundung des Antrags beim Familiengericht.

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+49 4347 1021

    I. Angaben zum Annehmenden („Annehmender“) und Angehörigen

    Annehmender

    Ehegatte des Annehmenden (sofern vorhanden)

    Daten zur Ehe


    Standesamt:

    Kinder/Abkömmlinge des Annehmenden/Adoptierenden

    II. Angaben zum Adoptivkind / Anzunehmenden („Anzunehmender“)

    Anzunehmender/Adoptivkind

    Daten des Ehegatten des Adoptivkindes

    Kinder/Abkömmlinge des Adoptivkindes